Aufgrund der Beschränkung des Fahrkostenabzugs (FABI) muss ab der Steuerperiode 2016 die Deklaration im Lohnausweis 2016 angepasst werden: Arbeitgeber müssen bei Mitarbeitenden, die über ein Geschäftsfahrzeug verfügen, neu den %-mässigen Aussendienst-Anteil bescheinigen.

Aenderungen gültig ab 1.1.2023 werden nächstens bekanntgegeben.

Unter folgendem Link können dazu die Mitteilungen und die Ansätze der Eidg. Steuerverwaltung ESTV aufgerufen werden:

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