Aufgrund der Beschränkung des Fahrkostenabzugs (FABI) muss ab der Steuerperiode 2016 die Deklaration im Lohnausweis 2016 angepasst werden: Arbeitgeber müssen bei Mitarbeitenden, die über ein Geschäftsfahrzeug verfügen, neu den %-mässigen Aussendienst-Anteil bescheinigen.
Unter folgendem Link können dazu die Mitteilungen und die Ansätze der Eidg. Steuerverwaltung ESTV aufgerufen werden: