Für den Arbeitgeber: Lohnausweis ab 1.1.2016 – Aenderung für das GA?
Bei der Abgabe eines Generalabonnements ändert sich aufgrund FABI nichts. Wenn das GA aus geschäftlichen Gründen dem Mitarbeitenden abgegeben wird, muss nach wie vor das Feld F angekreuzt werden; wenn das GA ohne geschäftliche Notwendigkeit abgegeben wird, muss es als Gehalts-Nebenleistung in Ziffer 2.3 erfasst werden.