Wenn eine Hauptmahlzeit wegen zu grosser Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort oder wegen zu kurzen Essenspause nicht zu Hause eingenommen werden kann, können Mehrkosten für Verpflegung abgezogen werden. Dies ist auch möglich in persönlichen schwierigen Verhältnissen (Gebrechlichkeit, Invalidität), aber nur, wenn die Heimkehr deswegen nicht zugemutet werden kann.